Sie sind in Ihrem Gesundheits-
fachberuf:
- nicht ärztlich und ambulant tätig
- Inhaber/in einer selbstständigen Praxis?
Wenn ja, dann können auch Sie von ganz speziellen Tarifen profitieren.
Gönnen Sie auch Ihrem Versicherungsschutz ein hohes Maß an Gesundheit.
Die Berufshaftpflicht ist für Sie der wichtigste Baustein.
Deshalb beinhalten die Spezialtarife unter anderem:
- die Absicherung auch bei Hausbesuchen
- Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Praxisräumen
- Schutz beim Abhandenkommen von Türschlüsseln gemieteter Praxisräume
- Mitversicherung von notwendigen Apparaten wie z.B. Solarien, Sauna- und Schwimmbädern
- einen erweiterten beruflichen Strafrechtsschutz
Hinweise zur gesetzlichen Situation:
Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung für Gesundheitsberufe
Im Bundesland Brandenburg wurde als erstes Bundesland die EU-Richtlinie 2011/24/EU in Kraft gesetzt. Durch diesen Beschluss besteht nun eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Gesundheitswesen. Diese Pflicht gilt auch bindend für Heilpraktiker. Durch die Richtlinie 2011/24/EU wird die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. EU Nr. L 88 S. 45) geregelt. Ergänzend zum Gesundheitswesen gilt die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung auch für Dienstleister im Gesundheitswesen. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass weitere Bundesländer dieser Umsetzung folgen werden.