Fahrrad-Versicherung
– Drahtesel war gestern
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Eine Vollkasko beinhaltet das:
- Reparaturen nach Umfallen des Fahrrades, Unfall
und Vandalismus und
- Ersatz bei Diebstahl des Fahrrades, Fahrradteilen, Fahrradzubehör und Fahrradgepäck.
Versichert sind
- das Fahrrad selbst sowie einzelne Fahrrad-Teile
- das Fahrrad-Zubehör und Gepäck
Was ist eigentlich ein „E-Bike“?
Der Begriff wird einheitlich verwendet, doch es gibt folgende Unterschiede:
DAS PEDELEC (=Pedal electric cycle):
Es ist rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Für ein Pedelec besteht keine Kennzeichen- und auch keine Führerscheinpflicht oder Zulassungspflicht.
Es besitzt lediglich eine Trethilfe mit nicht mehr als 250 Watt. Diese wird nur dann aktiviert, wenn die Pedale betätigt werden, endet jedoch bei max. 25 km/h.
DAS S-PEDELEC:
Wie ein Pedelec, jedoch wird die Trethilfe erst bei 45 km/h deaktiviert. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, benötigen eine Betriebserlaubnis und sind Kennzeichen-, Versicherungs-und Führerscheinpflichtig (Klasse M)
E-BIKE:
Das eigentliche E-Bike besitzt einen tretunabhängigen Antrieb mit einer Leistung bis 500 Watt.
Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten. Auch hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad, für das Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Kennzeichenpflicht besteht.
Schutzbrief für Radfahrer:
Auf längeren Touren kann eine Rad-Panne dumm enden.
Ein Schutzbrief hilft mit folgenden Leistungen:
- 24h-Servicehotline
- Pannenhilfe und Abschleppdienst
- Weiter-/Rückfahrt mit Taxi/Bahn
- Bergung
- Leih-/Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung