Sonne scheint, aber kein Strom:
Die Photovoltaik-Versicherung hilft.
Optimaler Versicherungsschutz für Ihr Sonnen-Kraftwerk
Erneuerbare Energien sind mittlerweile zu einer wichtigen Säule in der Energieversorgung in Deutschland geworden und ihre Bedeutung wird auch in Zukunft noch weiter deutlich steigen.
Wichtige Fragen, kurze Antworten:
Welche Anlagen sind versicherbar?
- Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen
- Photovoltaik-Inselanlagen
- Solarthermieanlagen
montiert auf
- privat genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
- Mehrfamilienhäusern
- gewerblichen Objekten ohne / mit Produktion
- landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
Was gilt als versichert?
Plötzliche, unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen der gesamten Anlage durch folgende Ereignisse (Auszug):
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
- Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen
- Schäden durch Überspannungen oder durch Induktion infolge Blitzschlages oder atmosphärischer Entladungen
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung durch äußere Einwirkung
- Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
- Sturm, Hagel, Schneedruck
- Frost, Eisgang oder Überschwemmung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Tierverbiss
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler außerhalb von Garantien
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub, Vandalismus
sowie - Ertragsausfall bei Stillstand der Anlage durch einen versicherten Schaden
Mögliche Ergänzungen sind:
- Erdbeben
- Innere Unruhen
- De- und Remontagekosten infolge eines Gebäudeschadens
- Daten und Programme
- Technologiefortschritt
- GAP-Deckung (Absicherung Kreditrestschuld)
- Ausfall von elektronischen Bauteilen – ohne eine Einwirkung von außen.
Welche Ereignisse und Schäden gelten als nicht versichert?
Beispielsweise gehören hierzu
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen
- Bekannte Mängel vor Abschluß der Versicherung
- Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- Schäden für die ein Dritter (als Lieferant, Werkunternehmer, Reparaturbetrieb) einzutreten hat
- Optische Beeinträchtigung ohne Funktionseinbußen
Wie kommt die Versicherungssumme zustande?
Die Summe aller Kosten für den Bau Ihrer Anlage werden ermittelt.
Damit sind Module, Speicher, Wechselrichter, Überwachungs-/Monitoringgeräte, Fundament, Befestigungen, Leitungsnetz und alle sonstigen Teile der Anlage – außer Verschleißteile – rundum versichert.
Wann kann Ihre Anlage frühestens versichert werden?
Sobald betriebsbereit, kann Ihre Anlage versichert werden.
Davor kann bereits auch die Montage der Anlage versichert werden. Hier gibt es das MONTAGEPAKET, womit Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden und Verluste, die während der Montage der versicherten Gegenstände unvorhergesehen und plötzlich eintreten.
- Schäden, die während der Erweiterung der Anlage unvorhergesehen und plötzlich eintreten