Plötzlich ein Rechtsstreit:
Die Rechtsschutz-versicherung hilft.
Wer zu seinem Recht kommen will, muß manchmal klagen.
Wichtige Fragen, kurze Antworten:
Was ist versichert?
Versichert oder versicherbar sind rechtliche Angelegenheiten
- im Privaten (z. B. Kaufverträge, Reisen, Sozialrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht)
- im Beruf (z. B. Arbeitsvertrag)
- im Verkehr (z. B. als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer)
- als Mieter
- als Bewohner des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung
- als Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung
- im Strafrecht
- als Betreiber einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen
Wer ist versichert?
Generell sind dies:
- Der/die Versicherungsnehmer/in selbst
- der Ehegatte oder nichteheliche/r Lebenspartner/in
- Minderjährige Kinder
- Volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
Der Personenkreis ist im Einzelfall und je nach Tarif und persönlicher Situation erweiterbar.
Gibt es Wartezeiten?
Ja, es gibt sie generell wie folgt:
- 3 Monate
- z. B. in den Bereichen: Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Vewaltungsrechtsschutz in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Welche Kosten sind versichert?
In den meisten Fällen fallen diese an:
- für den eigenen Anwalt, meist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
- für Gerichte und Gerichtsvollzieher
- für Zeugen und gerichtliche Sachverständige
- für den Gegner, dessen Anwalt und dessen Kosten (soweit so entschieden wird)
- für Mediationsverfahren – außergerichtliche Konfliktlösung
Hierzu ein Podcast von Roland Rechtssschutz: - für Reisen zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde
- für Übersetzungen von Unterlagen in Auslandsfällen
Wo gilt die Versicherung?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit.
Angelegenheiten z. B. des Sozialrechts oder Steuerrechts müssen vor deutschen Gerichten ausgetragen werden.
Was ist nicht versichert?
Auszugsweise seien folgende Streitigkeiten genannt:
- aus der Finanzierung von Baugrundstücken oder Gebäuden
- im Patent-, Urheber oder Markenrecht
- um Spiel- oder Wettverträge
- um Kapitalanlagen (hier gibt es Ausnahmen!)
- im Asyl- und Ausländerrecht